Die gute Mischung macht es aus – die Bundesverwaltung ist sich dieses Erfolgsfaktors bewusst und setzt bei der Zusammensetzung des Personals auf unterschiedliche Perspektiven und Kompetenzen.
Chancengleichheit ist eine wichtige Voraussetzung für Personalvielfalt. Mit ihrem integrierten Diversity Management-Ansatz kommt die Arbeitgeberin Bundesverwaltung nicht nur der gesetzlichen Forderung nach Diskriminierungsfreiheit nach. Sie hat auch den Anspruch, auf dem Schweizer Arbeitsmarkt eine Vorbildfunktion wahrzunehmen und das Potenzial der Vielfalt in allen Verwaltungseinheiten auszuschöpfen.
Das EPA koordiniert die bundesweite Umsetzung von Diversity-Anliegen und vertritt sie in der Human Resources Konferenz des Bundes. Die Führungskräfte, die HR-Fachleute und die Geschäftsleitungen der Verwaltungseinheiten sowie die Departemente spielen dabei eine wichtige Rolle. Das EPA unterstützt diese Schlüsselpersonen mit strategischen Grundlagen und Zielvorgaben und erarbeitet im Austausch mit den Diversity-Beauftragten der Departemente Instrumente und Umsetzungsmassnahmen.
Die Bundesverwaltung fördert die Vielfalt insbesondere in fünf Handlungsfeldern:
Der Grundsatz der Chancengleichheit von Frau und Mann wird auf allen Stufen, in allen Prozessen sowie in allen Instrumenten und Massnahmen des Personalmanagements integriert. Der Bundesrat hat Sollwerte für den Frauenanteil bestimmt, welche die Verwaltungseinheiten ansteuern sollen. Diese Vorgaben wurden noch nicht erreicht. Die Frauen- und Männeranteile haben sich jedoch in den letzten Jahren stetig den Sollwerten angenähert.
Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt für alle Mitarbeitenden, unabhängig ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Die Bundesverwaltung sorgt als Arbeitgeberin für eine repräsentative Vertretung der Sprachregionen und dafür, dass die Chancengleichheit für die Angestellten der verschiedenen Sprachgemeinschaften gewährleistet ist. Insbesondere bei der Personalgewinnung werden Massnahmen für eine verhältnismässige Vertretung der Amtssprachen umgesetzt. Grundsätzlich können sich die Mitarbeitenden in der Amtssprache ihrer Wahl ausdrücken. Die Mehrsprachigkeit wird zudem mit gezielten Angeboten des Ausbildungszentrums der Bundesverwaltung (AZB) gefördert.
Die Bedürfnisse, Ziele und Fähigkeiten der Mitarbeitenden verändern sich je nach persönlicher Situation oder Lebensphase. Unter dem Schlagwort «Generationenmanagement» strebt die Bundesverwaltung deshalb ein Personalmanagement an, das allen Lebensphasen Rechnung trägt.
Die demografische Entwicklung führt dazu, dass zukünftig weniger jüngere Arbeitskräfte zur Verfügung stehen und andererseits die Zahl der älteren Arbeitskräfte steigt. Dieser Entwicklung stellt das Generationenmanagement die passenden Strategien und Massnahmen entgegen. Einerseits soll dadurch die Arbeitsfähigkeit auch über eine verlängerte Lebensarbeitszeit hinweg erhalten und gefördert werden, andererseits unterstützt dies die Gewinnung und langfristige Bindung von Mitarbeitenden. Wichtig dafür sind Rahmenbedingungen, die es erlauben, Beruf und Privatleben in jeder Lebensphase vereinbaren zu können, sowie eine Lernkultur, die das lebenslange Lernen fördert.
Die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin ergreift gezielt Massnahmen, um die Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
Menschen mit Behinderungen können sich für eine Beratung oder die Vermittlung von Spontanbewerbung an die Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSB) wenden. Die PSB ist mit allen Departementen vernetzt und vermittelt auf Anfrage von spezialisierten Fachstellen, geeignete Lehrstellen, Hochschulpraktika oder Arbeitsversuche der IV, UV, ALV oder Sozialdienste.
Die Schweizer Gesellschaft ist seit jeher multikulturell. Als Spiegel der Gesellschaft profitiert auch die Bundesverwaltung von den unterschiedlichen Erfahrungen und Kompetenzen ihrer Mitarbeitenden. Hier arbeiten Menschen aus allen Schweizer Sprachregionen, aus ländlichen wie städtischen Gebieten und aus unterschiedlicher sozialer Herkunft zusammen. Auch arbeiten zunehmend Mitarbeitende mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung.
Gegenseitiger Respekt, offene Kommunikation, die Bereitschaft voneinander zu lernen, klare Regeln und gegebenenfalls konsequente Sanktionen helfen, mit Unterschieden umzugehen, Diskriminierungsfallen zu vermeiden und so die Multikulturalität positiv zu leben und zu fördern.
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