Das Reporting gibt anhand von ausgewählten Kennzahlen Aufschluss über den Ist-Zustand des Personalmanagements in der Bundesverwaltung. Mittels Sollwerten wird die Umsetzung der Personalpolitik und der Personalstrategie gemessen.
Mit dem «Reporting Personalmanagement» informiert der Bundesrat die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte jährlich über die Entwicklung im Personalbereich. Das EPA analysiert die Daten aus dem Personalinformationssystem und sorgt mit der Berichterstattung für Transparenz: Die Verwendung von finanziellen Mitteln im Personalbereich wird nachvollziehbar und die Wirkung von personalpolitischen Projekten ist dadurch einfacher zu beurteilen.
Zahlreiche Kennzahlen des Reportings sind mit Sollwerten versehen. Diese dienen als Messgrössen, um die Umsetzung der Personalpolitik und der Personalstrategie Bundesverwaltung zu verfolgen.
Neben einer personalpolitischen Gesamtbeurteilung gibt das Reporting Auskunft zu folgenden Bereichen:
- Grunddaten des Personals (Alter, Geschlecht, Sprachverteilung etc.)
- Rekrutierung und Fluktuation
- Personalkosten
- Gesundheit (Krankheitstage, Unfälle etc.)
- Führung und Arbeitssituation (Personalbeurteilungen, Arbeitszufriedenheit etc.)
Es enthält auch die Angaben über das Personal der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte sowie der Bundesanwaltschaft.
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Eidgenössisches Personalamt EPA
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